1. Volksbank-Völkl-Sport2000 KiCup

3AL037, Riesenslalom, 25.01.2014, HOCHFICHT Wenzlwiese


Veranstaltung

Region
Oberösterreich
Region Beschreibung
Gebiet VII
Durchführender Verein
Verantwortlicher
BASCHINGER Hermann
-
-
-
Kontaktperson
-

Bewerb

Sportart
Ski Alpin
ÖWO Alpin
Disziplin
Riesenslalom
ÖWO RSL.
Genehmigungsnummer
3AL037
Renntyp
ÖSV-Rennen
Ausschreibung
regionaloffen
Keine Daten vorhanden.

Termine

 
 
Datum
Uhrzeit
Ort
Nennbeginn
Mittwoch
,
25.12.2013
,
17:00 Uhr
Nennschluss
Freitag
,
24.01.2014
,
17:00 Uhr
Mannschaftsführersitzung
Freitag
,
24.01.2014
,
19:00 Uhr
St. Agatha, Hotel Kocher
Startnummernausgabe
Renndatum
Samstag
,
25.01.2014
,
10:00 Uhr
Siegerehrung
Samstag
,
25.01.2014
,
01:00 Uhr
Hochficht Restaurant
Ersatztermin

Jury

Chefkampfrichter HABRINGER Klaus
Union Haibach
Wettkampfleiter BASCHINGER Hermann  
Streckenchef HUMER Siegfried  
Startrichter PANACKER Markus  

Weitere Mitarbeiter

Chef der Zeitmessung
WEINBAUER Markus
Chef der Torrichter
SCHEURINGER Josef
Torrichter
HAIDER Lukas
Torrichter
HUMER Christian
Klasseneinteilung und Nenngelder
Nr. Bezeichnung Abkürzung Geschl. Nenngeld Zuschlag Offen für Jahrgang
5 Kinder U8 U8 w w 4,00 0,00 rego 2006 - 2008
6 Kinder U8 U8 m m 4,00 0,00 rego 2006 - 2008
9 Kinder U10 U10 w w 4,00 0,00 rego 2004 - 2005
10 Kinder U10 U10 m m 4,00 0,00 rego 2004 - 2005
13 Kinder U12 U12 w w 4,00 0,00 rego 2002 - 2003
14 Kinder U12 U12 m m 4,00 0,00 rego 2002 - 2003
 

Nennung

Wetter

Wetter
Heiter, bewolkt
Schnee
Griffig

Sonstige Informationen

Rennbüro
Zielhütte
Telefon
-
Ergebnistafel
Ziel
Hinweis auf Pflichtversicherung
ÖSV Pflichtversicherung mit Rennrisiko
Verbandsmitgliedschaft
ÖSV
Sonstige Bestimmungen
Anmeldung ist nur bei diesem Rennen möglich, diese gilt auch für den 2. Kindercup. Zur Austragung kommen zwei getrennt gewertete Rennen. Beide Rennen werden mit derselben Startnummer gestartet. Startgeld beträgt Euro 4,- pro Rennen.
1. Die Veranstaltung wird nach WO des ÖSV durchgeführt.
2. Sicherheitsbestimmungen und Ausrüstungsvorschriften siehe ÖVO Art. VII 7.2
3. Der Veranstalter und alle Funktionäre lehnen jede Haftung für Unglücksfälle und daraus entstehenden Sach- oder Vermögensschäden, sowohl den Läufern als auch dritten Personen gegenüber ab.
4. Mit seinem Start gibt der Wettkämpfer zu erkennen, dass der gegebene Pistenzustand und die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen als geeignet und ausreichend anerkannt werden. Eine darüber hinausgehende Haftung für einen bestimmten Pistenzustand oder bestimmten Sicherheitsvorkehrungen übernimmt der Veranstalter nicht. Der Mannschaftsführer ist für die Information der Rennläufer verantwortlich.
5. Für die Versicherung der Teilnehmer sind die nennenden Vereine verantwortlich.
6. Allfällige Proteste gemäß WO des ÖSV im Ziel.
7. Ergebnislisten werden im Internet veröffentlicht - www.skizeit.at
8. Ein Start kann nur mit gültiger ÖSV Card erfolgen.
9. Für nicht abgegebene Startnummer wird der Verein mit Euro 25,- belastet.
10. Helmpflicht für alle Klassen.
Programmänderungen
Änderungen an der Durchführung der Veranstaltung bzw. des Zeitplanes behält sich die Wettkampfleitung vor.

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen des Vereins

Information über Sportergebnismanagement

Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, verarbeitet und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.

Information über Ton- und Bildaufnahmen

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Aufnahmen, die ihn während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung darstellen, entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.

Stand 01.09.2020, Quelle: Österreichischer Skiverband.
Weitere Infos: https://www.oesv.at/datenschutz

Veröffentlicht von: Schiklub St. Agatha (3301)

Zuletzt geändert von: Schiklub St. Agatha (3122)

Zuletzt geändert am: Montag, 09. Jänner 2017, 13:03 Uhr

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